DGUV Vorschrift 2

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zusammenfassung

Die DGUV Vorschrift 2 regelt den Einsatz von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die überarbeitete Fassung von 2024 bringt mehr Klarheit und Flexibilität, zum Beispiel durch digitale Beratungsmöglichkeiten. Die DGUV Regel 100-002 unterstützt Betriebe zusätzlich mit praktischen Hinweisen zur Umsetzung..

Überblick

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und legt verbindlich fest, wie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzusetzen sind. Sie beschreibt, was die bestellten Fachleute können müssen, welche Aufgaben sie übernehmen, wie über die Unterstützung des Unternehmers zu berichten ist und unter welchen Voraussetzungen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden dürfen. Abhängig von der Größe des Betriebs kann der Unternehmer unterschiedliche Betreuungsformen wählen ("Regelbetreuung" oder "alternative Betreuung"). Die Betreuungsformen stellen unterschiedliche Anforderungen an den Unternehmer sowie den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungsbedarf. Die DGUV Regel 100-002 unterstützt Unternehmen mit praktischen Erläuterungen und Empfehlungen zur Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift.

Branchenkontext

Für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten werden die Einsatzzeiten in der Grundbetreuung mit Hilfe der branchenbezogenen Liste der Wirtschaftszweige (WZ-Liste) definiert: einer vollständigen Liste der Zuordnung der Betriebsarten zu den Betreuungsgruppen.

Mit der Aktualisierung der Liste im Jahr 2024 wurde insbesondere die Zuordnung der Branchen zu den Betreuungsgruppen überarbeitet. Unternehmensführungen können ihren Betrieb damit leichter einer Betreuungsgruppe zuordnen und sicher sein, dass die Einsatzzeiten der Fachleute den betrieblichen Bedarf decken.

Kleinst- und Kleinbetriebe, die mehr Eigenverantwortung wahrnehmen möchten, können die sogenannte "alternative Betreuungsform" wählen. Der Unternehmer erwirbt in branchenspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen die Kompetenzen, um Sicherheit und Gesundheit im Betrieb selbstständiger zu gestalten. Anhand festgelegter Kriterien entscheidet er dann über den Einsatz von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Anpassung

Der aktuelle Mustertext der DGUV Vorschrift 2 wurde am 28.11.2024 von der Mitgliederversammlung der DGUV beschlossen. Die trägerspezifischen Fassungen werden seit 2025 sukzessive in Kraft gesetzt. Neu eingeführt wurde die DGUV Regel 100-002 zur empfehlenden Ergänzung der Unfallverhütungsvorschrift.

Weitere Beratung

Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Mitgliedsbetriebe bei der praxisgerechten Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Sie informieren über die Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift und beraten einzelfallspezifisch bei Fragen zur Anwendung.

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Ansprechpersonen

Matthias Groß
Hauptabteilung Prävention
Referat Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit
Telefon: +49 30 13001-4581